Zu meinen Kunden zählen Unternehmen der Branchen Medizintechnik und Labordiagnostika. Aktuell bearbeite ich für sie Anträge auf Fördermittel für F&E-Projekte unter anderem zu folgenden Programmen:
Bis zum 15. Mai 2025 können Projektskizzen für das Förderprogramm „Klinische Validierung innovativer medizintechnischer Lösungen“ eingereicht werden. Der nächste Stichtag in diesem Jahr ist dann der 15. September.
Mit der Förderrichtlinie zielt das BMBF darauf ab, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor dem Hintergrund der neuen regulatorischen Rahmenbedingungen bei der klinischen Validierung medizintechnischer Lösungen sowie beim Aufbau relevanter Expertise zu unterstützen. KMU sollen in die Lage versetzt werden, ihre innovativen Lösungen zügig in die Gesundheitsversorgung zu transferieren.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, vorwettbewerbliche Vorhaben zur klinischen Validierung innovativer medizintechnischer Lösungen sowie die erforderliche Innovationsberatung und -unterstützung.
Die Richtlinie gliedert sich in zwei Module:
In der Konzeptions- und Planungsphase (Modul 1) stehen eine Potenzialanalyse in Bezug auf die klinische Prüfung sowie die Etablierung relevanter Qualifikationen im Unternehmen im Vordergrund. Diese Projekte dienen insbesondere der Ausarbeitung eines klinischen Entwicklungsplans nach EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) bzw. eines klinischen Leistungsstudienplans nach EU-In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR).
In der Umsetzungsphase (Modul 2) wird die Durchführung der klinischen Prüfung nach MDR bzw. der klinischen Leistungsstudie nach IVDR gefördert.
An Modul 1 soll sich bei positiver Potenzialanalyse Modul 2 anschließen. KMU, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können direkt eine Förderung für Modul 2 beantragen.
Neufassung der Förderrichtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Die neue Richtlinie des BMWK gilt seit dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten jetzt noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen.
ZIM-Projektformen sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (Einzelprojekte) sowie Kooperationsprojekte, auch mit Forschungseinrichtungen. Außerdem werden Innovationsnetzwerke aus mindestens sechs Unternehmen (plus Managementeinrichtung) gefördert. Insbesondere junge und Kleinstunternehmen können eine Förderung für Durchführbarkeitsstudien beantragen.
Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung (z. B. Beratung und Schulung zum Schutz immaterieller Vermögenswerte sowie zu Normen und Vorschriften; Bereitstellung von Büroflächen und Laboratorien, von Datenbanken und Datenspeicherdiensten) unterstützt. Messeauftritte, Beratung zum Produktdesign und (digitaler) Vermarktung werden ebenfalls gefördert.
Die Fördersätze reichen bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten.